Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Haltern am See wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Zuständige Stelle für die Anträge ist der Kreis Recklinghausen,
Telefon: 02361/53-1.
Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.