Zum Bezug einer Sozialwohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines zwingend erforderlich.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines hängt von der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab.
Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens bestimmt Ihren Ansprechpartner:
A - K: Frau Schulz
L - Z: Herr Ebel