Denkmalschutz

Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Denkmalschutz ist in erster Linie kommunale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.

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Ansprechpartner bei:

- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG

Kontakt:

Kulturamt

Alexander Borchard

Tel. 02043 - 99 2626

alexander.borchard@stadt-gladbeck.de

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Ansprechpartner bei:

- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG

- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern

Kontakt:

Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr

Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege

Ruth Seewald                                        

Tel. 02043 - 99 2361                              

denkmal@stadt-gladbeck.de          

oder

Sebastian Sprenger

Tel. 02043 - 99 2368

denkmal@stadt-gladbeck.de

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Ansprechpartner bei:

- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen wegen denkmalpflegerischer Mehraufwendungen nach § 35 DSchG

- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)

Kontakt:

Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr

Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege

Ruth Seewald                                        

Tel. 02043 - 99 2361                              

denkmal@stadt-gladbeck.de          

oder

Sebastian Sprenger

Tel. 02043 - 99 2368

denkmal@stadt-gladbeck.de

 

Eine Übersicht mit detaillierteren Informationen zu den Denkmälern finden Sie unter "Info-Material"

Hier können auch Fotos und Beschreibungen der einzelnen Denkmäler aufgerufen werden.

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Es handelt sich um eine Dienstleistung des Kreises Recklinghausen.
Nährere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie hier: Kreis Recklinghausen