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Anmelden eines Osterfeuers

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Worauf Sie beim Abbrennen eines Osterfeuers achten sollten

Pflanzliche Abfälle dürfen nur in Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden. Als traditionelles Brauchtum bilden Osterfeuer eine Ausnahme. Allerdings müssen sie beim Ordnungsamt der Stadt Datteln angemeldet werden.

Wer darf ein Osterfeuer abbrennen?

Nur in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine dürfen ein Osterfeuer abbrennen – vorausgesetzt, es dient nicht dazu, lediglich pflanzliche Abfälle abzufackeln. Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen dürfen kein Brauchtumsfeuer abbrennen.

Osterfeuer auf jeden Fall anmelden!

Wenn Sie ein Osterfeuer abbrennen möchten, melden Sie das bitte beim Ordnungsamt bis spätestens Montag vor Ostern an - telefonisch unter 02363/107-411 oder nutzen Sie unser Formular "Anmeldung Osterfeuer" (siehe unten unter Formulare).

Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:

  • Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
  • Wo wird das Feuer abgebrannt?
  • Wie weit ist das Feuer von baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen entfernt?
  • Wie hoch liegt das aufgeschichtete Brennmaterial?
  • Welche Vorkehrungen haben Sie zur Gefahrenabwehr getroffen?
  • Welches Brennmaterial verwenden Sie?
  • Welche Vereinigung, Gemeinschaft, Gruppierung lässt das Feuer abbrennen?

Tipps und Hinweise: Was Sie beim Osterfeuer beachten sollten:

  1. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf weder gefährdet noch erheblich belästigt werden.
  2. Sie dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc. verbrennen.
  3. Das Brennmaterial muss weitestgehend trocken und frei von Verpackungen oder sonstigem nicht pflanzlichen Material sein. Das Holz sollte nicht gestrichen oder getränkt sein.
  4. Zum Entzünden und auch zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig oder Ähnliches benutzt werden. Altreifen, Mineralöle und andere stark rauchentwickelnde oder belastete Stoffe sind verboten!
  5. Setzen Sie keine flüssigen Stoffe wie Benzin und Spiritus als Brandbeschleuniger ein. Durch das schnelle Verdampfen der Flüssigkeit ist die Unfallgefahr schon bei Temperaturen um die 10 Grad Celsius so groß, dass in kürzester Zeit eine große zündfähige Wolke entsteht, die im Ganzen durchzündet und jedes Lebewesen töten kann, das sich in dieser Wolke befindet.
  6. Wenn starker Wind aufkommt, müssen Sie das Feuer sofort löschen.
  7. Wenn das Osterfeuer beendet ist, sind die Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Als Mindestabstände haben Sie einzuhalten:

  • 25 Meter zu Wohngebäuden
  • 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen
  • 25 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen
  • 100 Meter zu Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien und Waldflächen
  • Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 6 mal 6 Metern und ein Gesamtvolumen von 80 Kubikmetern nicht überschreiten und muss von einem 15 Meter weiten Saum umgeben sein, der frei ist von Schlagabraum und ähnlichen brennbaren Stoffen.

Bitte beachten Sie, dass Sie …

… das Brennmaterial erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten und vor dem Anstecken noch einmal umschichten, da dort üblicherweise Tiere Unterschlupf suchen.
… geeignetes Material zum Löschen des Feuers bereithalten (z. B. angeschlossene Wasserschläuche, Feuerlöscher o. Ä.).
… das Feuer ständig von zwei Personen beaufsichtigen lassen, von denen mindestens eine über 18 Jahre alt ist.

Und wenn es doch einmal passieren sollte, dass Sie das Feuer nicht mehr unter Kontrolle haben, wählen Sie einfach 112, den Notruf der Feuerwehr – auch über Handy ohne Vorwahl erreichbar.


Weitere Informationen finden Sie hier

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