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Verlängerung einer Auskunftssperre

Informationen zur Dienstleistung

Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung:

Melderegisterauskünfte sind unzulässig, wenn der*die Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm*ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Diese Auskunftssperre können Sie formlos unter Darlegung der Gründe beantragen. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen). Sie können Ihr Anliegen jedoch auch online über unser Serviceportal erledigen. Auch eine Verlängerung der Auskunftssperre ist möglich.

Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.


Weitere Informationen finden Sie hier

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