Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes).
Nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) ist die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
sowie nach telefonischer Vereinbarung bis 19:00 Uhr