Gleichstellungsstelle

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes).

Nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) ist die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Öffnungszeiten
Montag
08:30-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Dienstag
08:30-12:00 Uhr
Mittwoch
08:30-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
14:00-17:00 Uhr
Freitag
08:30-12:00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung bis 19:00 Uhr

Adresse
Rathaus
Raum 1.17
Genthiner Straße 8
45711 Datteln
Telefon
02363/107-394
Fax
02363/107-444
Leistungen