Leistung Gewerbemeldungen

Entgegennahme und Bestätigung von Gewerbeanzeigen gemäß § 14 (An-, Ab- oder Ummeldung):

Raum E.08, Tel. 107-411
Raum E.07, Tel. 107-205
Raum E.09, Tel. 107-371

Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines stehenden Gewerbes ist der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Zu beachten ist, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.

Bei der Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde eine Gewerbeabmeldung, bei der anderen Behörde eine Gewerbeanmeldung einzureichen.

Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit erhalten Sie auch beim Go! – Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dieses Netzwerk unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig. Beispiel: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten.

Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert - unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis
  • evtl. Handwerkskarte
  • evtl. Vollmacht

    zusätzlich:

bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: persönliche Angaben zum Geschäftsführer, Auszug aus dem Handelsregister

bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

bei Ausländern: gültige Aufenthaltserlaubnis (selbstständige Tätigkeit muss ausländerrechtlich erlaubt sein)

Kosten

Gewerbeanmeldung: 26 bis 33 Euro
Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15 Euro
evtl. jeweils 13 Euro für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung, insbesondere § 14


Verfahrensrechte

Im Rahmen jedes Antrags- und Überwachungsverfahrens haben Sie umfangreiche Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten. So müssen Sie beispielsweise notwendigen Unterlagen vorlegen, Zugang zu Ihren Betriebsräumen gestatten oder Erklärungen abgegeben.

Sollten Sie mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Monatsfrist den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben. In einzelnen Ausnahmefällen ist dem Klageverfahren ein Widerspruchverfahren vorgeschaltet. Die in Ihrem jeweiligen Einzelfall gültigen Regelungen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der in Rede stehenden Bescheide.

Gewerbeummeldung

Der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen ist der Wechsel der Betriebsstätte innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung des Waren- und Leistungsangebotes über die bisher gemeldeten Waren und Leistungen.

Bezüglich der Tätigkeit gelten die unter dem Punkt "Gewerbeanmeldung" dargestellten Regelungen.

Notwendige Unterlagen

  • Formular Gewerbeummeldung
  • Personalausweis
  • evtl. Handwerkskarte
  • evtl. Vollmacht
  • bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbe-zentralregister

Kosten

Gewerbeummeldung: 26 bis 33 Euro
Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15 Euro
eventuell jeweils 13 Euro für das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Rechtsgrundlagen


Ausführungen siehe unter Punkt "Gewerbeanmeldung".

Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb, Beispiel: Skilift, Eisdiele).

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert - unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft.

Notwendige Unterlagen

  • Formular Gewerbeabmeldung
  • Personalausweis

Kosten

kostenfrei

Kosten

An- und Ummeldungen: 26 Euro. Abmeldungen sind kostenfrei

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht, bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, ggf. Gewerbean-, ab- oder ummeldungsnachweise

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung