Leistung Beistandschaften

Die Beistandschaft ist seit Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am 1. Juli 1998 ein neues kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kinderunterhalts.

Sie ersetzt die bis dahin für nicht eheliche Kinder kraft Gesetzes eingetretene Amtspflegschaft des Jugendamts und schafft für alle alleinerziehenden Elternteile die Möglichkeit, künftig auf freiwilliger Basis für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamts in Anspruch zu nehmen.

Beantragen kann die Beistandschaft jeder Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind überwiegend befindet.

Im Wesentlichen nimmt der Beistand zwei Aufgaben wahr:

  • die Feststellung der Vaterschaft
  • die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Der jeweilige Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit aufheben.

Weitere Informationen: 

Rathaus
Jugendamt
Genthiner Straße 8
Zimmer 1.10, Tel. 02363/107-209
Zimmer 1.09, Tel. 02363/107-246