Leistung Entwässerungsantrag

Informationen für Planer und Bauherren zum Entwässerungsantrag

Die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung der Grundstücksanschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage bedürfen gemäß §14 Absatz 1 der Abwassersatzung der Stadt Datteln vom 04.07.2017 jeweils einer Zustimmung des Fachdienstes Stadtentwässerung, des Kommunalen Servicebetriebes Datteln (KSD).

Der Antrag auf Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie Benutzung dieser Einrichtung ist bei baurechtlichen Vorhaben bereits mit dem Bauantrag einzureichen. Der Vordruck für den Papier-Antrag kann hier heruntergeladen werden; falls Sie einen Antrag online stellen möchten, nutzen Sie bitte den Link unter Formulare zu unserem Serviceportal.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Entwässerungslageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück, der Anschlusskanäle, der Übergabeschächte, der Versickerungsanlagen und der Einleitungen in die Oberflächengewässer; im Außenbereich ggfs. zusätzlich Lage der Pumpschächte
  • Flächenplan und Flächenbilanz
  • Längsschnitt zwischen der öff. Abwasseranlage und dem Übergabeschacht; bei Einleitungsbeschränkung zwischen der öff. Abwasseranlage und der Einleitung in die Rückhalteanlage
  • bei Einleitungsbeschränkung für das Niederschlagwasser die Bemessung der erforderlichen Rückhalteanlage
  • bei geplanter Versickerung/Einleitung in ein Oberflächengewässer entsprechende wasserrechtliche Anträge
  • Überflutungsnachweis, wenn die auf dem Grundstück neu entstehenden versiegelten Flächen größer als 800 m2 sind
  • Angaben zur OK Fußboden im Erdgeschoss und zu der Höhe der Rückstauebene; ggfs. Beschreibung der Entwässerung der unterhalb der Rückstauebene liegenden Flächen/Entwässerungsgegenstände

Die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem der KSD den Anschlusskanal abgenommen hat oder sonst eine ausdrückliche Zustimmung zum Anschluss erteilt hat. Bei der Abnahme muss der Anschlusskanal sichtbar und gut zugänglich (in der Regel an der offenen Baugrube) sein.

Weitere Hinweise zur Planung der Grundstücksentwässerung sowie der Ansprechpersonen für Rückfragen sind auf der Internetseite der Stadt Datteln- Kommunaler Servicebetrieb Datteln- Stadtentwässerung- Grundstücksentwässerung zu finden.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung