Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte gilt bis zum Ablauf der Ruhefrist. Die Ruhezeiten für Leichen und Aschen, die in der Erde bestattet oder beigesetzt werden, beträgt 25 Jahre. Bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Ruhezeit 15 Jahre, bei Aschen, die in Urnenwänden beigesetzt werden, 15 Jahre. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist zurückzugeben. Die Grabstätte wird in diesen Fällen eingeebnet und es erfolgt eine Raseneinsaat bis zum Ende der Ruhefrist.
Der Nutzungsberechtigte muss hierfür einen schriftlichen Antrag stellen. Alternativ ist dies auch über unser Serviceportal möglich.
Neben der Antragsgebühr und der Gebühr für die vorzeitig zurückgegebene Grabstätte können noch weitere Gebühren anfallen.