Leistung Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 24 GO NRW) ermöglicht es Einwohner*innen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden in einem Bürgerantrag vorzubringen.

Bürgeranträge sind für alle Themen möglich, für die eine Zuständigkeit des Rates gegeben ist und die in den Aufgabenbereich der Stadt Datteln fallen.

Ein Bürgerantrag kann per E-Mail oder postalisch gestellt werden. Alternativ kann die Antragstellung auch über das Serviceportal der Stadt Datteln erfolgen. Hierfür ist eine Registrierung über das Servicekonto.NRW erforderlich. 

In Datteln werden Bürgeranträge vom Hauptausschuss oder dem jeweiligen Fachausschuss beraten. Alle Gremien tagen in der Regel in öffentlicher Sitzung.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung