Für Handwerksbetriebe, Betriebsandienungen oder bei Wohnungsumzügen können Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von Fußgängerzonen beantragt werden. Ebenfalls können Ausnahmegenehmigungen zum Erreichen von bereits existierenden Einstellplätzen/Garagen (Hinterhöfe) innerhalb einer Fußgängerzone erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung immer nur dann erteilt werden kann, sofern die örtliche Verkehrslage dies zulässt. Ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht. Für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags sowie für die Zusendung der Genehmigung wird eine gewisse Bearbeitungszeit (ca. 2 Wochen) benötigt. Bitte senden Sie uns daher Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vorher zu.
Der Antrag kann entweder schriftlich eingereicht werden oder digital über unser Serviceportal.
Bei schriftlicher Antragstellung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
Name und Anschrift der antragstellenden Person
E-Mail und Telefonnummer
Angaben zum benötigten Zeitpunkt/Zeitraum (Tag und Uhrzeit)
Weitere Informationen erteilt Ihnen der Fachdienst Verkehr.
Genaue Angabe der Adresse des benötigten Fahrzeugstandortes innerhalb der Fußgängerzone
Angaben zum Fahrzeug (Kennzeichen, Typ, Gesamtgewicht)
Gebühr: Mindestens 24,00 Euro (abhängig vom Antragsumfang)