Leistung Einbenennung eines Kindes

Heiratet ein sorgeberechtigter Elternteil eine andere Person, die nicht Elternteil des Kindes ist, kann das Kind in diesen Ehenamen einbenannt werden. Voraussetzung ist, dass ein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde und das Kind im selben Haushalt lebt. Bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen ist die Zustimmung hierfür einzuholen.

Voraussetzungen:

Sorgeberechtigter Elternteil heiratet erneut

Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens

Ehegatten und Kind leben im selben Haushalt

Zustimmungserklärung des anderen Elternteils soweit sorgeberechtigt

Unterlagen

Personalausweise/Reisepässe

Geburtsurkunde Kind

Eheurkunde (der neu geschlossenen Ehe)

Haushaltsbescheinigung/Meldebescheinigung

Evtl. aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes (bei alleinigem Sorgerecht)

Evtl. Einwilligungserklärung des anderen Elternteils (soweit sorgeberechtigt)

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung