Leistung Umtausch des Kartenführerscheins wegen Pflichtumtausch (unbefristete in befristete Karte)

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. (siehe Tabelle) Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a. 

Austellungsjahr Umtausch bis zum
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

 

Notwendige Unterlagen 

  • ein gültiges Ausweisdokument 
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild 

Gebühren

  • 25,30 € (der neue Führerschein muss bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl abgeholt werden)

Bearbeitungsdauer

Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung