Leistung Fahrgastbeförderung

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. 

Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. 

Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. 

Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.

Notwendige Unterlagen

  • ein gültiges Ausweisdokument  
  • Führerschein
  • Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 
  • Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig
  • behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln)
  • Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen) 

Gebühren 

  • 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf)
  • 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist) 
  • 25,00 € (bei Verlust) 
  • 13,00 € (behördliches Führungszeugnis) 

Bearbeitungsdauer

Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung