Leistung Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)

Um ein Kraftfahrzeug oder auch ein Kraftrad führen zu dürfen, ist eine entsprechende Fahrerlaubnis - der Führerschein - notwendig. Wenn Sie an dem Modell "Begleitendes Fahren ab 17" teilnehmen möchten und mindestens 16,5 Jahre alt sind benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen. Daneben sind auch die Unterlagen erforderlich, die für die Ersterteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis gelten. 

Notwendige Unterlagen 

Siehe Informationen Ersterteilung / Erweiterung der Fahrerlaubnis

Zusätzlich notwendige Unterlagen

  • Kopie vom Ausweisdokument der Erziehungsperson
  • Kopie vom Ausweisdokument der Begleitperson 
  • Führerscheinkopie (beidseitig) der Begleitperson
  • Einverständniserklärung der Erziehungsperson (Anlage 1) 
  • Angabe zu der Begleitperson (Anlage 2)  

Gebühren

  • 44,70 € (Ersterteilung mit Probezeit)
  • 13,30 € (Je Begleitperson)
  •  8,70 € (Führerschein mit Prüfbescheinigung) 
  •  5,00 € (Führerschein im Direktversand) 

Bearbeitungsdauer

Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung