Leistung Antikorruption

Jährlich werden in Deutschland Millionen Euro Schmiergeld gezahlt. Entsprechend dem Motto "wer gut schmiert, der gut fährt" erschüttern Korruptionsskandale das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Behörden.

Anhand häufig gestellter Fragen möchten wir Sie über das Thema Korruption informieren.

Wann liegt Korruption vor?

  • Bei Missbrauch einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik
  • Bei Fehlverhalten auf Veranlassung oder durch Eigeninitiative
  • Bei Erlangen oder Anstreben eines Vorteils für sich oder einen Dritten
  • Bei unmittelbarem oder mittelbarem Schaden oder Nachteilen für die Allgemeinheit oder ein Unternehmen
  • Bei Geheimhaltung bzw. Verschleierung der Handlungsweise


Welche sind die bekanntesten Korruptionsstraftaten?

Korruption ist immer ein zweiseitiges Delikt, es gibt also immer einen "Nehmer" und einen "Geber". Außerdem kann sie in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten. Deshalb gibt es strafrechtlich keinen allgemeinen Tatbestand der Korruption.

Korruptives Verhalten wird vielmehr durch verschiedene Straftatbestände sanktioniert. Zu erwähnen sind vor allem:

§ 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
§ 331 StGB Vorteilsannahme
§ 332 StGB Bestechlichkeit
§ 333 StGB Vorteilsgewährung
§ 334 StGB Bestechung

Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern bereitet vielfach auch den Boden für die organisierte Kriminalität. Sie wird daher konsequent verfolgt und führt zu harten Strafen.


Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?

Grundsätzlich sind alle Bereiche einer Kommunalverwaltung gefährdet. Eine besondere Gefährdung liegt in Bereichen vor, die

  • Aufträge vergeben
  • Fördermittel bewilligen
  • über Genehmigungen, Gebote und Verbote entscheiden
  • Abgaben, Gebühren etc. festsetzen oder erheben
  • Kontrolltätigkeiten ausüben

Gefährdungen und Schwachstellen sind, soweit eben möglich, zu verhindern. Dies ist ständige Aufgabe aller Führungskräfte und der zentralen Dienste der Stadtverwaltung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, Gefährdungen und Schwachstellen aufzuzeigen.


Wann beginnt Bestechlichkeit, Vorteilsnahme etc.?

Die Annahme von Aufmerksamkeiten, Belohnungen, Vergünstigungen und Geschenken ist ein besonders sensibler Bereich. Der Übergang von der kleinen Gefälligkeit zur Korruption ist fließend. Ob es sich bei der Aufmerksamkeit um einen Anbahnungsversuch zur Korruption handelt, ist schwer zu erkennen. Wer meint, Korruption trete immer im großen Umfang und plötzlich auf, der irrt. Überwiegend sind es die kleinen Geschenke, die bereits zu Abhängigkeiten führen, aus denen es jedoch - je länger sie andauern - immer schwieriger wird, auszusteigen.

Welche Strafen gibt es bei Verstößen?

Die dienstrechtlichen Folgen bei Verstößen von Beamt*innen reichen von Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung bis zur Entfernung aus dem Dienst.

Verstöße bei Angestellten bzw. Arbeiter*innen werden mit Ermahnung, Abmahnung, fristloser Kündigung geahndet.


Was sollten Sie tun, wenn Sie einen konkreten Verdacht haben?

Melden Sie einen konkreten Korruptionsverdacht sofort. Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Datteln geht jedem konkreten Hinweis nach. Bei einem Korruptionsverdacht haben Sie mehrere Anlaufstellen. Persönliches Vertrauen ist dabei von besonderer Bedeutung. Als Ansprechpartner stehen Ihnen der Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung und der Bürgermeister zur Verfügung.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung