Leistung Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung der Stadt Datteln

Antragstellung wieder ab dem 01.01.2025 möglich!

Damit Klimaschutz und Klimafolgenanpassung für die Bürger:innen der Stadt Datteln greifbar und attraktiver
werden, soll die Städtische Förderrichtlinie „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ eine Unterstützung und
einen Anreiz darstellen, in eine aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen zu treten.

Die städtische Förderrichtlinie „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ wurde in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Klimabeirates erarbeitet. Die Förderschwerpunkte sind (vorerst) in fünf Bereiche (sogenannte Förder-Waben)
gegliedert. Gefördert werden Maßnahmen/Anschaffungen in den Bereichen:

(1) Mobilität:

  • (S-) Pedelecs
  • Lastenfahrräder
  • Lastenanhänger
  • Fahrrad-Kindersitz
  • Fahrradgaragen für Mehrfamilienhäuser
  • E-Ladestationen

(2) Konsum:

  • Stoffwindeln
  • Reparatur von Elektrogeräten
  • Reparatur von Akkus

(3) Bauen & Sanieren:

  • Beratungsgutscheine (Check für Strom, Thermografie und Photovoltaik)
  • Fenster und Türen
  • Dämmung

(4) Klimaanpassung & Menschliche Gesundheit:

  • Hitzepräventation / Sonnenschutz
  • Trinkwassercheck

(5) Erneuerbare Energien:

  • Photovoltaik
  • Speichereinheit
  • Balkonkraftwerke
  • Heizung und Warmwasser-aufbereitung

(6) Biodiversität & Klimafolgenanpassung:

  • Regenwassernutzung
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Gartengestaltung

Damit eine Antragsstellung wenige Hürden für Bürger:innen/Sachbearbeiter:innen und noch weniger Papier erzeugt, ist eine elektronische Antragstellung möglich.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Unterlagen

Antrag mit Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum), Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), bei Nutzergemeinschaft Angaben zu Personen (Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Einverständniserklärungen), alle erforderlichen Nachweise laut Förderrichtlinie (siehe Tabellen zu den einzelnen Förderwaben)

Voraussetzungen

Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Datteln, Mieter:innen und Eigentümer:innen von Immobilien in Datteln, Volljährigkeit, Privatperson

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung