Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss.
Die Jugendlichen haben die freie Arztwahl.
Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist.
Hinweise zur Beantragung:
Online
Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein bequem von Zuhause online beantragen. Melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion* an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Online-Beantragung. Lediglich für Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht über eine Online-Ausweisfunktion verfügen, kann ein Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro ausgestellt werden.
*Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie bei Bedarf mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit dem Aktivierungscode und neuer PIN wird an Ihre Meldeadresse gesendet.
Keine
gültiges Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als zwei Monate.