Leistung Parkgebühren

In der Innenstadt befinden sich mehrere öffentliche Parkplätze, die nur mit einem gültigen Parkschein benutzt werden dürfen. Parkscheine sind im Fahrzeug von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Die Dauer der auf dem Parkschein aufgedruckten Parkzeit ist einzuhalten.

Die gebührenpflichtige Zeit beginnt montags bis samstags um 9.00 Uhr und endet montags bis freitags um 18.00 Uhr und samstags um 13.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sowie an den vier Samstagen vor Weihnachten ist das Parken frei.

Parkgebühren

Auf den Parkplätzen am Stadtbad beträgt die Parkgebühr je angefangene 30 Minuten 0,25 Euro.

Im übrigen Stadtgebiet je angefangene 15 Minuten 0,25 Euro.

Kurzzeittarif

Sie zahlen 5 Cent für 15 Minuten. Wenn Sie von Anfang an länger parken möchten, zahlen Sie den normalen Tarif von 25 Cent pro 15 Minuten.

Parken in der Adventszeit

An den 20 Parkautomaten in der Innenstadt, die unter anderem auf dem Schützenplatz / Am Schemm und am Tigg stehen, ist in der Adventszeit das Parken ab 16 Uhr kostenlos. Außerdem muss für die parkscheinpflichtigen öffentlichen Parkplätze in der Innenstadt an allen Adventssamstagen kein Ticket gezogen werden.

Parkgebühren per App zahlen

Ihnen stehen folgende App-Anbieter zur Auswahl: EasyPark, moBiLET, Yellowbrick/flowbird, paybyphone, Parkster und Parco. Für diesen Service kooperiert die Stadt Datteln mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung.

Defekte Automaten melden

Wenn Sie einen defekten Parkscheinautomaten vorfinden, würden wir uns über eine telefonische Mitteilung unter 02363/107-293 oder per Mail an verkehr@stadt-datteln.de sehr freuen. Wir werden das Gerät kurzfristig prüfen, es ggf. als defekt deklarieren und eine Reparatur veranlassen.

Dauerparken

Wenn Sie in der Nähe eines städtischen Parkplatzes wohnen oder arbeiten, können Sie beim Ordnungsamt für einzelne Bereiche eine Befreiung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a der Straßenverkehrsordnung von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht beantragen. Die monatliche Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 20 Euro.

Ausnahmegenehmigung

Ärzte, Pflegedienste und Gewerbetreibende, die zur Ausübung ihres Berufes auf ein Fahrzeug angewiesen sind, können beim Ordnungsamt eine Befreiung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a der Straßenverkehrsordnung von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht im Stadtgebiet Datteln beantragen. Die monatliche Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 5 Euro.

Schülerinnen und Schüler des Comenius-Gymnasiums und des Berufskollegs Ostvest können beim Ordnungsamt eine Befreiung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a der Straßenverkehrsordnung von der Parkschein- oder Parkscheibenpflicht an der Friedrich-Ebert-Straße und am Stadtbad beantragen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung erfüllen. Die monatliche Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 5 Euro.

Folgende Parkplätze in Datteln werden von der Stadt Datteln bewirtschaftet:

  • Am Schemm / Schützenplatz
  • Tigg
  • Castroper Straße zwischen Südring und Friedrich-Ebert-Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße (Parkplatz zwischen Körtlingstraße und Pestalozzistraße)
  • Friedrich-Ebert-Straße zwischen Neumarkt und Westring
  • Genthiner Straße zwischen Hafenstraße und Dorfschultenhof
  • Rathaus (keine Parkgebühren, zum Teil zeitliche Beschränkung (Parkscheibe))
  • Stadtbad
  • St.-Vincenz-Straße (am Krankenhaus) - kein Handy-Parken möglich!
  • Türkenort
  • Volksbank
     

Kontakt

Ordnungsamt der Stadt Datteln
Verkehrsangelegenheiten
Rathaus, Genthiner Straße 8
Tel.: 02363/107-293
E-Mail: verkehr@stadt-datteln.de

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung