Sie benötigen eine Genehmigung der Stadt Datteln, wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen, Gehwegen, Straßen, Grünanlagen, Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden für Dreharbeiten bzw. Filmaufnahmen durchführen möchten. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie Aufbauten einsetzen, besondere Effekte nutzen möchten oder wenn Verkehrsmaßnahmen eingeleitet werden.
Dreharbeiten bzw. Filmaufnahmen sind außerhalb von Gebäuden genehmigungsfrei, wenn
Allerdings ist es erforderlich, dass Sie die Stadtverwaltung auch über genehmigungsfreie Dreharbeiten und Filmaufnahmen informieren, sofern sie auf öffentlichen Flächen stattfinden.
Wenn Sie in Datteln auf öffentlichen Flächen oder in städtischen Gebäuden drehen oder filmen möchten, stellen Sie bitte zunächst einen formlosen Antrag an:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@stadt-datteln.de
Fax: 02363/107-444
Ihr Antrag sollte bei journalistischen Dreharbeiten mindestens 3 Tage vor Drehbeginn vorliegen, bei umfangreichen Filmaufnahmen mindestens 14 Tage vorher.
Ausschließlich die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erteilt Genehmigungen zur Durchführung von Dreharbeiten und Filmaufnahmen. Diese Erlaubnis wird schriftlich erteilt und ist während der Arbeiten mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für Dreharbeiten bzw. Filmaufnahmen auf Privatflächen genügt die Zustimmung des Eigentümers.
Wenn Sie bei Sonderveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt, Stadtfest etc.) drehen bzw. filmen möchten, benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung des Veranstalters.
Als Antragsteller sind Sie dafür verantwortlich, dass das geltende Recht zur Abbildung von Personen, des Datenschutzes sowie von Urheberrechten ist der Antragsteller eingehalten wird.
Ihr Antrag
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Die von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erteilte Erlaubnis ersetzt nicht sonstige eventuell erforderliche Genehmigungen und Vereinbarungen. Bitte holen Sie diese Genehmigungen selbst ein.
Gebühren bzw. Entgelte
Bei der Erteilung von Genehmigungen können ggf. Gebühren bzw. beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen Entgelte anfallen.