Der Internationale Artenschutz auf der Ebene des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und der hierzu ergangenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft hat zum Ziel, gefährdete Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des internationalen Handels zu schützen.
Dazu zählen der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen, Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen, die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.
Um die frei lebenden Bestände bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist es grundsätzlich verboten, Exemplare solcher Arten an ihren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder sie der Natur zu entnehmen oder sie zu töten oder zu vernichten.