Leistung Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird nach Einkommensberechnung allgemein oder gezielt für bestimmte Wohnungen ausgestellt.

Den allgemeinen WBS können Sie für verschiedene Wohnungen verwenden, den speziellen nur für eine bestimmte Wohnung.

Antrag stellen

Wenn Sie einen WBS beantragen möchten, ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen oder einen Bevollmächtigten schicken.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch in der WBS-Stelle - WBS werden ausschließlich donnerstags ausgestellt. In Ausnahmefällen ist auch ein anderer Tag möglich.

Ansprechpartnerin

Frau Heinze
Genthiner Straße 8
Raum E. 28
Tel. 02363/107-313 (dienstags bis donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr)
lea.heinze@stadt-datteln.de

Kosten

  • Allgemeiner WBS: 7,50 Euro
  • Spezieller WBS: 7,50 Euro
  • Bergbau-WBS: 12,50 Euro
  • WBS zweiter Förderweg: 15 Euro
  • Ausnahme Wohnberechtigung bei Einkommensüberschreitung: 20 Euro

Unterlagen

Einkommensunterlagen wie Verdienstbescheinigung der vergangenen drei Monate, Rentenbescheid, aktueller ALG-II-Bescheid, Nachweis über Schwerbehinderung, bei Kindern ab 16 Jahren: Schul- oder Studienbescheinigung.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung