Die Briefwahl bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre jeweilige(n) Stimme(n) zur Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl bereits vor dem Wahltag schriftlich abzugeben.
Die Briefwahlunterlagen werden ca. 4 Wochen vor der jeweiligen Wahl auf schriftlichen Antrag ausgegeben bzw. zugesandt.
Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vorgesehenen Antrag kann die Ausstellung der Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Antrag muss vom Antragsteller/von der Antragstellerin unterschrieben werden. Die Unterlagen dürfen nur dem Antragsteller/Antragstellerin persönlich ausgehändigt oder zugesandt werden.
Das Wahlamt informiert vor jeder Wahl durch öffentliche Bekanntmachung und Pressemitteilungen über die Möglichkeit der Briefwahl.