Leistung Abbruch von Gebäuden / Beseitigung von Anlagen

Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist in jedem Fall die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Datteln einzuholen: denkmal@stadt-datteln.de, Tel.: 02363/107-218.

Nicht genehmigungsbedürftig ist der Abbruch genehmigungsfreier Anlagen gem. §62 (1), freistehender Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3 (externer Link) und sonstiger Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Meter.

Der Abbruch sonstiger Gebäude und baulicher Anlagen ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige ist eine Bestätigung der qualifizierten Tragwerksplanerin oder des qualifizierten Tragwerksplaners über die Standsicherheit der Gebäude beizufügen, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist (§62 (3)). Wenn Sie den Abriss eines Gebäudes planen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Bauordnung (s. unten).

Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Fachdienst Bauordnung ein (s. unten).

Unterlagen

Bestätigung des qualifizierten Tragwerksplaners (m/w/d) - dabei handelt es sich um ein formloses Schreiben oder einen rechnerischen Nachweis, den der Statiker bzw. die Statikerin zu führen hat.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung