Aufgrund der Sozialhilferechtsreform am 1.1.2005 (Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) ist das Bundessozialhilfegesetz außer Kraft gesetzt worden. An diese Stelle ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) getreten.
Ziel der Sozialhilfe ist es weiterhin, dem anspruchsberechtigten Personenkreis eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.
Die Leistungen werden im jeweiligen Einzelfall festgesetzt.
Kontakt:
Rathaus der Stadt Datteln
Genthiner Straße 8
Tel.: 02363/107-390
Tel.: 02363/107-270
E-Mail: sozialamt@stadt-datteln.de
Personalausweis, Einkommensnachweise jeglicher Art, Kontoauszüge der lezten drei Monate, Mietvertrag, ggf. Mieterhöhungsschreiben, Wohngeldbescheid (falls vorliegend)
Anträge werden im Sozialamt mit Ihnen ausgefüllt.
kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen.