Leistung Ummeldung innerhalb von Datteln/Zuzug aus einer anderen Stadt

Wer innerhalb von Datteln umzieht oder aus einer anderen deutschen Stadt eine neue Wohnung in Datteln bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen. 

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise, Reisepässe, Heimatpässe von allen umzumeldenden Personen 
  • Wohnungsgeberbestätigung (Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohungsgeberin über den Ein-bzw. Auszug)
  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) (Anschriftenänderung ist nur bei erstmaliger Änderung und einem Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen möglich. Bei allen anderen Zuzügen ist die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrs in Marl zuständig) 
  • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
  • Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestellungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können 

Fristen

  • Die An-/ und Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Gebühr

  • Die An-/ und Ummeldung ist gebührenfrei
  • Änderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein): Je 10,80 €

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

Hinweis: 

Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung bei der bei der vorherigen Meldebehörde nicht notwendig. Dies passiert bei der Ummeldung auf elektronischem Wege. 

 

Ummeldung online erledigen

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung kann die Anmeldung der neuen Wohnung nun auch digital erfolgen. Sie übermitteln uns Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ein geeignetes Smartphone (NFC-Schnittstelle) oder ein Kartenlesegerät
  • Die kostenlose AusweisApp des Bundes (für das Smartphone oder den PC
  • Ein Nutzerkonto (BundID)

Hier geht es zum Online-Dienst

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

 

 

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