Leistung Familienerholung / Familienbildung

Die Stadt Datteln fördert Maßnahmen der Familienerholung und der Familienbildung nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Datteln.

Danach werden Zuschüsse zu Familienerholungsmaßnahmen an Familien und Alleinerziehende gezahlt, die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können, insbesondere kinderreiche oder junge Familien sowie Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen.

Die Maßnahmen finden statt in Familienferienheimen, Familiendörfern oder ähnlichen Einrichtungen für die Dauer von mindestens 14 und längstens 21 Tagen.

Entsprechende Anträge werden über anerkannte freie Wohlfahrtsverbände beim Jugendamt /Abt. Jugendförderung gestellt.

Kontakt:

Rathaus
Jugendamt
Genthiner Straße 8
Zimmer: 1.08
Tel.: 02363/107-291
E-Mail: jugend@stadt-datteln.de