Leistung Schülerfahrkosten / Fahrausweise für Schüler*innen

Aus dem SchokoTicket wird das DeutschlandTicket Schule

Zum neuen Schuljahr 2023/24 wird das SchokoTicket durch das DeutschlandTicket Schule ersetzt!

Die Stadt Datteln als Schulträger hat eine Vereinbarung mit der Vestischen Straßenbahn GmbH geschlossen. Somit haben alle Dattelner Schüler*innen die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule zu erwerben. 

Alle Informationen zu den Leistungen und der Gültigkeit des DeutschlandTickets Schule finden Sie auf der Internetseite der Vestischen.


„DeutschlandTicket Schule“ für Anspruchsberechtigte

Die Stadt Datteln übernimmt als Schulträgerin die Fahrkosten anspruchsberechtigter Schüler*innen gemäß den Schulvorschriften NRW. Der Höchstbetrag der vom Schulträger zu übernehmenden Fahrkosten liegt bei monatlich 100 Euro.

Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die eine Dattelner Schule besuchen und folgende Kriterien erfüllen:

Schulweg zur nächstliegenden Schule, d.h. die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren zeitlichen Aufwand erreicht werden kann, dabei gilt:

  • in der Primarstufe (Klassen 1 - 4) > 2,0 km
  • in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) > 3,5 km
  • in der Sekundarstufe II (Klassen 11 – 13) > 5,0 km 


Wirtschaftlichste Beförderungsart, d.h. mit dem öffentlichen Nahverkehr oder mit Privatfahrzeugen. 

Für die außerschulische Nutzung des DeutschlandTicket Schule beträgt der Eigenanteil:

  • für das 1. anspruchsberechtigte Kind: 14 Euro
  • für das 2. anspruchsberechtigte Kind: 7 Euro
  • ab dem 3. anspruchsberechtigen Kind und für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhebt die Stadt Datteln keinen Eigenanteil.

Die Stadt Datteln als Schulträgerin entscheidet über die wirtschaftlichste Beförderungsart. Diese hat Vorrang vor allen anderen Beförderungsarten.

Die Nutzung eigener privater Fahrzeuge kommt dann in Betracht, wenn öffentliche Verkehrsmittel in zumutbarer Entfernung nicht erreichbar sind. Die Stadt Datteln übernimmt die Fahrkosten (Wegstreckenentschädigung je Kilometer des Schulwegs) in folgender Höhe:

  • 0,13 Euro/km Privat-PKW
  • 0,05 Euro/km sonstiges KFZ
  • 0,03 Euro/km Fahrrad

Das "Antragsformular auf Wegstreckenentschädigung" finden Sie unter "Formulare" auf dieser Seite.

„DeutschlandTicket Schule“ für Selbstzahler*innen

Schüler*innen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, können ein vergünstigtes DeutschlandTicket Schule für Selbstzahlende zum Preis von 29 Euro im Monat bei der Vestischen Straßenbahnen GmbH erwerben.

Alle Antragsformulare stehen Ihnen als Download auf der Internetseite der Vestischen zur Verfügung. 

Verfahren Antragsstellung „DeutschlandTicket Schule“:

  • Das Antragsformular „DeutschlandTicket Schule“ für Anspruchsberechtigte wird vom Antragssteller vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Sekretariat der jeweiligen Schule eingereicht. Das Sekretariat leitet den Antrag zur Prüfung an die Schulverwaltung der Stadt Datteln weiter.

  • Das Antragsformular „DeutschlandTicket Schule“ für Selbstzahler wird vom Antragssteller vollständig ausgefüllt, unterschrieben und im Sekretariat der jeweiligen Schule eingereicht. Das Sekretariat prüft den Antrag, bestätigt den Antrag mit den Schulstempel und händigt dem Antragsteller den Antrag wieder aus. Der Antragsteller schickt das Formular an Vestische Straßenbahnen GmbH, Westholter Straße 150, 45701 Herten per Post oder reicht den Antrag in einer Zweigstelle der Vestischen ein.

  • Schüler*innen, die bereits ein Selbstzahler-Ticket besitzen, müssen keinen neuen Antrag ausfüllen. Die Abo-Zahlung wird im August 2023 automatisch von der Vestischen angepasst.


Für Schüler*innen des Berufskollegs Ostvest ist das Schulverwaltungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.

Für Fragen zu Schülerfahrkosten stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Schulsekretariate und der Schulverwaltung zur Verfügung.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung