Leistung Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, häufig auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht.Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

Belegart N: Privatführungszeugnis (für persönliche Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber)

Belegart O: Führungszeugnis für behördliche Zwecke (ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, etwa den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis)

Belegart NE: Erweitertes Führungszeugnis (für Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, zum Beispiel in Schule oder Sportverein)

Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die neben oder statt der deutschen Staatsangehörigkeit diejenige eines anderen Mitgliedsstaates oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen; enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunfts-EU-Mitgliedstaates, sofern dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht)

Bei einer ehrenamtlichen Beschäftigung gibt es auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis gebührenfrei zu erhalten. Dazu ist aber zwingend ein Nachweis erforderlich.         

Das Führungszeugnis wird je nach Art der Antragstellung von der Stadt Datteln oder direkt vom Antragsteller beim Bundesamt für Justiz angefordert. Das Bundesamt verwaltet das Bundeszentralregister.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Führungszeugnis nicht für eine andere Person beantragen können. 

 

Nowendige Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument 
  • genaue Postanschrift der Behörde (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke) 
  • Aktenzeichen (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • Angabe des Verwendungszweckes (nur bei Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • Schriftliche Aufforderung, in welcher derjenige, der das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen (nur bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) 

Gebühren

  • Führungszeugnis 13,00 €
  • Europäisches Führungszeugnis 17,00 €

Bearbeitungsdauer

  • Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz aus Bonn postalisch verschickt. 
  • Die Bearbeitungsdauer dauert in etwa 5 -10 Werktage.

Führungszeugnis online bestellen

Mit dem neuen elektronischen Personalausweis können Sie ein Führungszeugnis über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzung: Ihr elektronischer Personalausweis muss für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. Außerdem benötigen Sie ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die
entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Ob Sie das Führungszeugnis online oder im Bürgerbüro beantragen: Die Kosten sind gleich.

Führungszeugnis online beantragen

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