Leistung Geburtenanmeldungen und -beurkundungen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Geburtsurkunden werden von dem Standesamt erstellt, das die Personenstandsbücher führt (Geburtsort).

Wird Ihr Kind im St.-Vincenz-Krankenhaus Datteln geboren, erstellt das Krankenhaus eine schriftliche Geburtsanzeige, die Ihnen als Eltern zwecks Namensgebung zur Unterschrift vorgelegt wird.

Kosten

Die Beurkundung ist gebührenfrei.

Das Standesamt stellt bei der Erstbeurkundung grundsätzlich 5 Urkunden für das Kind aus:

  • 3 gebührenfreie, zweckgebundene Urkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld)
  • 2 gebührenpflichtige (Eintrag ins Stammbuch, eine zur freien Verfügung).

Kosten für 2 Urkunden: 21 Euro.

Unterlagen

Grundsätzlich legen verheiratete Eltern ihr Stammbuch mit ihren Geburtsurkunden vor. In allen anderen Fällen informiert ggf. das Krankenhaus über beizubringende Unterlagen. Es empfiehlt sich jedoch, sich schon vor der Geburt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um im Voraus erforderliche Unterlagen zu erfragen. Bei nicht verheirateten Eltern sind die Geburtsurkunden von Mutter und Vater sowie die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen. Das Standesamt empfiehlt, die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen zu lassen, weil dort auch die gemeinsame Sorge für das Kind beantragt werden kann. Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn der Kindsvater in den Geburtseintrag mit aufgenommen werden soll. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt möglich.

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung