Angebot Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen (WEA) sind gemäß § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszurüsten und zu betreiben. Wer seine WEA nicht fristgerecht bis zum 31.12.2023 umrüstet, muss damit rechnen, dass entsprechend § 52 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023 zusätzliche Zahlungen an die jeweilige Netzbetreiberin fällig werden. 

Eine BNK stellt ein technisches System zur Flugsicherung dar, bei dem die nächtliche Befeuerung (d. h. die "Warnbeleuchtung") nur dann eingeschaltet wird, wenn sich tatsächlich auch ein Flugobjekt nähert. So können Nachbarschaft und Natur von einem Großteil der nächtlichen Lichtimmissionen entlastet werden.

Für den Betrieb der BNK im Kreis Recklinghausen ist eine Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der Unteren Immissionsschutzbehörde zu stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Formular:

Anzeigeformular BNK

(Bitte beachten Sie, dass das Anzeigeformular mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet sein muss.)

Dem Anzeigeformular sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • ein Lageplan;
  • eine kurze Beschreibung, in der das Vorhaben zusammenfassend dargestellt wird;
  • eine kurze Beschreibung, Datenblätter und eine gültige Baumusterprüfung des BNK-Systems;
  • Nachweis über die standortbezogene Erfüllung der Anforderungen gemäß AVV Anhang 6, Nummer 3;
  • eine kurze Beschreibung der Einbindung der BNK in die WEA-Steuerung;
  • eine kurze Beschreibung der projektbezogenen Umsetzung der BNK (ggf. Cluster o. Ä.);
  • ein Datenblatt bzw. Zertifikat zur Infrarotbefeuerung;
  • eine kurze Beschreibung der externen Aktivierung (nur bei WEA im Umfeld von Flugplätzen).

Hinweise: 

  1. Der Einbau des BNK-Systems ist möglicherweise zwingend notwendig, um die standortbezogene Prüfung durch die Baumusterprüfstelle abzuschließen, bedarf aber i. d. R. keiner Baugenehmigung nach der Bauordnung NRW.
  2. Die Inbetriebnahme des BNK-Systems darf nur nach der Anzeigebestätigung durch die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen erfolgen.

 

Die vollständigen Unterlagen richten Sie dann bitte in einem pdf-Dokument ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse:

bnk@kreis-re.de

Sollten Ihre Unterlagen einen Umfang von 10 MB überschreiten, stellen Sie diese stattdessen bitte per Downloadlink - ebenfalls an die o. g. E-Mail-Adresse - zur Verfügung.

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