Angebot Mittelgroße Feuerungsanlagen

Folgende Feuerungsanlagen (mittelgroße Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) unterliegen den Anforderungen der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV):

  • Genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 Megawatt
  • Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt 

Für diese Anlagen bestehen Anzeige- und Registrierungspflichten. Wenn Sie eine solche Anlage betreiben oder künftig betreiben wollen, nutzen Sie bitte das folgende Formular und senden Sie dieses ausgefüllt per E-Mail an umwelt@kreis-re.de.

Anzeigeformular für mittelgroße Feuerungsanlagen gemäß § 6, 44. BImSchV

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/emissionen/anzeige-/registrierungspflichten-nach-44-bimschv

Dort zu finden ist auch ein Anlagenregister über alle gelisteten mittelgroßen Feuerungsanlagen in NRW:

https://www-lanuv-fis.nrw.de/mfa-register

zurück zur Startseite → Untere Immissionsschutzbehörde

Fachdienst