Leistung Kleinkläranlagen

Teil einer Kleinkläranlage
Der Anschluss aller einzeln stehenden Häuser und Streusiedlungen an öffentliche Kanalisationsnetze würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. In Fällen, in denen ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht in Betracht kommt, wird das Abwasser von Einzelanwesen und Streusiedlungen vor Ort (dezentral) behandelt und entsorgt. Das Schmutzwasser wird auf den einzelnen Grundstücken in privaten Kleinkläranlagen gereinigt und dann in ein oberirdisches Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet.
 

Planungsgrundsätze

Bei der Planung einer Kleinkläranlage sind die betreffenden technischen Regelwerke anzuwenden. Für die Bemessung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. die Personenzahl und der Abwasseranfall. Des Weiteren ist auf die Wahl des Kläranlagenstandortes ein besonderes Augenmerk zu richten. So sind z.B. Abstände zu Trinkwasserbrunnen einzuhalten. Darüber hinaus ist jederzeit die Zugänglichkeit der Anlage zu gewährleisten, damit Überwachungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden können sowie die Schlammabsaugung möglich ist.

Die Reinigungsleistung einer Kleinkläranlage hängt maßgeblich von einer ordnungsgemäßen Unterhaltung, Überwachung und Wartung der Anlage ab. Neben regelmäßigen Kontrollen, die der Anlagenbetreiber selbst vorzunehmen hat, sind mehrmals jährlich Wartungsarbeiten durch eine Fachfirma durchzuführen.
Verfahren der Abwasserreinigung

Kleinkläranlagen bestehen aus einer mechanischen Vorreinigungsstufe und einer biologischen Nachbehandlung. Die meisten Anlagen werden von Fachfirmen in Fertigbauweise angeboten. Planunterlagen und Auskünfte über technische Details gibt es bei den Herstellern. Die Auswahl der entsprechenden Anlage wird grundsätzlich dem Antragsteller/Bauherrn überlassen. Neben den Fachfirmen ist auch die untere Wasserbehörde gerne bereit, mit allgemeinen Informationen hilfreich zur Seite zu stehen.
 

Zuständigkeiten bei Erlaubnisanträgen

Der Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage sowie das Einleiten von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.
 
Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Lohmann  (Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Waltrop)
  • Herr Pfetzing  (Datteln, Halten am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick und Recklinghausen)