Leistung Chemische Reinigung, Zahnarztpraxen und Autowaschanlagen

Chemische Reinigung

Abwasser, das bei der Reinigung von Textilien, Teppichen, Pelzen und Leder unter Verwendung von Halogenkohlenwasserstoffen (CKW) anfällt, bedarf für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

 
Zahnarztpraxen

Abwasser, das an zahnärztlichen Behandlungsplätzen anfällt, an denen mit Amalgam umgegangen wird, bedarf für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde. Danach benötigen eine Genehmigung:
  • Private Zahnarztpraxen
  • Zahnkliniken
  • Werkszahnarztpraxen
  • Zahnarztpraxen in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Gesundheitsämter)

Mineralölhaltiges Abwasser

Abwasser, das an Kfz-Betriebsstätten anfällt, bedarf für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde. Dies ist der Fall bei:
  • Entkonservierung
  • Motorreinigung/Waschanlagen
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen
Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Müller  (Zahnarztpraxen / Mineralölhaltiges Abwasser)
  • Frau Tenk  (Chemische Reinigung / Wäscherei / Mineralölhaltiges Abwasser)