Am 27.09.2023, wurden die letzten Fortführungen des Liegenschaftskatasters im alten Datenmodell übernommen. Bis zur Wiederaufnahme der Fortführungen im neuen Datenmodel (GID 7) bleibt der Datenbestand eingefroren. (siehe Aktuelles)
Da aktuell auch keine Fortführungsmitteilungen der Grundbuchämter eingearbeitet werden, ist eine Auskunft über die Eigentümerangaben nicht mehr zuverlässig möglich. Eigentümerauskünfte müssen bis Mitte Januar 2024 direkt bei den Grundbuchämtern eingeholt werden.
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die betreffenden Grundstücke erhalten.
Andere Antragsteller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Informationen in darstellender (Liegenschaftskarte) und beschreibender (Liegenschaftsbuch) Form.
Auszüge aus der Liegenschaftskarte
bis zum Format DIN A3 30,00 EUR
größer DIN A 3 bis einschl. DIN A0 60,00 EUR
Je beantragte Mehrausfertigung 10,00 EUR unabhängig vom Format
Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
je Flurstücks- und Eigentümernachweis 30,00 EUR
je Bestandsübersicht 30,00 EUR
Je beantragte Mehrausfertigung 10,00 EUR
Auszüge aus der Amtlichen Basiskarte
Bis zum Format DIN A3 30,00 EUR
Größer DIN A3 bis einschl. DIN A0 60,00 EUR
Je beantragte Mehrausfertigung 10,00 EUR unabhängig vom Format