Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf (früher Fürsorgestelle) ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Teile des Schwerbehindertenrechts
Die Fachstelle ist Ansprechpartner für
Die Fachstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen ist zuständig, wenn sich der Arbeitsplatz bzw. der Wohnort des schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in den Städten Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick oder Waltrop befindet.
Sollten Sie als schwer behinderter oder gleichgestellter Mensch bzw. als Arbeitgeber in einer anderen kreisangehörigen Stadt wohnen bzw. angesiedelt sein, so sind die Fachstellen der entsprechenden Stadt für Sie zuständig.
Die Aufgaben der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf umfassen
1. Beratung und Information
2. Fördermöglichkeiten/ Zuschüsse/ begleitende Hilfen im Arbeitsleben
3. Prävention
Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis können schwerbehinderte Menschen und sollten Arbeitgeber frühzeitig die Fachstelle einschalten, damit gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.
4. besonderer Kündigungsschutz
Wenn ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen gekündigt werden soll, ist vorher die Zustimmung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - LWL-Inklusionsamt Arbeit - in Münster erforderlich. Die Fachstelle für behinderte Menschen spricht mit allen Beteiligten, ermittelt den Sachverhalt und wirkt auf eine gütliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem betroffenen Arbeitnehmer hin.
Die Fachstelle arbeitet auch mit speziellen Fachdiensten des LWL-Inklusionsamt Arbeit zusammen und vermittelt Kontakte zum:
Wenn die Beratung es erfordert, kann sie auch zuhause oder vor Ort im Betrieb erfolgen.
Ansprechpartner: