Windenergieanlagen (WEA) sind gemäß § 9 Abs. 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) mit einer sogenannten bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszurüsten und zu betreiben. Wer seine WEA nicht fristgerecht bis zum 31.12.2023 umrüstet, muss damit rechnen, dass entsprechend § 52 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023 zusätzliche Zahlungen an die jeweilige Netzbetreiberin fällig werden.
Eine BNK stellt ein technisches System zur Flugsicherung dar, bei dem die nächtliche Befeuerung (d. h. die "Warnbeleuchtung") nur dann eingeschaltet wird, wenn sich tatsächlich auch ein Flugobjekt nähert. So können Nachbarschaft und Natur von einem Großteil der nächtlichen Lichtimmissionen entlastet werden.
Für den Betrieb der BNK im Kreis Recklinghausen ist eine Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der Unteren Immissionsschutzbehörde zu stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Formular:
(Bitte beachten Sie, dass das Anzeigeformular mit einer handschriftlichen Unterschrift unterzeichnet sein muss.)
Dem Anzeigeformular sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
Hinweise:
Die vollständigen Unterlagen richten Sie dann bitte in einem pdf-Dokument ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse:
Sollten Ihre Unterlagen einen Umfang von 10 MB überschreiten, stellen Sie diese stattdessen bitte per Downloadlink - ebenfalls an die o. g. E-Mail-Adresse - zur Verfügung.
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