Neben anderen Verboten ist es in der „Westruper Heide" untersagt, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen. Grundsätzlich ist eine Veranstaltung ein zeitlich begrenztes und im Vorfeld geplantes Ereignis mit mehr als einem Teilnehmer. Die Organisation des Ereignisses liegt in der Verantwortung eines Veranstalters. Das Ereignis findet an einem bestimmten Ort, an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Zeit statt. Typische Veranstaltungen sind Feste, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen, Wandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen.
Darüber hinaus ist von einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung im Sinne des Naturschutzrechts auszugehen, wenn eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien zutrifft.
Es handelt sich um:
Bei einem rein privaten Spaziergang von Erholungssuchenden, bei dem Fotos gemacht werden, wird beispielsweise keine Genehmigung benötigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im Naturschutzgebiet erteilen. Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
Für weitere Informationen oder sonstige Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden kann!