Angebot Rechtliche Regelungen bei Veranstaltungen im Naturschutzgebiet „Westruper Heide“ in Haltern am See

Westruper Heide

Neben anderen Verboten ist es in der „Westruper Heide" untersagt, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen. Grundsätzlich ist eine Veranstaltung ein zeitlich begrenztes und im Vorfeld geplantes Ereignis mit mehr als einem Teilnehmer. Die Organisation des Ereignisses liegt in der Verantwortung eines Veranstalters. Das Ereignis findet an einem bestimmten Ort, an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Zeit statt. Typische Veranstaltungen sind Feste, Ausstellungen, Verkaufsveranstaltungen, Wandertage, Reit-, Rad- und Motorsportveranstaltungen.

Darüber hinaus ist von einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung im Sinne des Naturschutzrechts auszugehen, wenn eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien zutrifft.
Es handelt sich um:

  • ein professionelles bzw. gewerbliches Vorhaben (Erhalt einer Gegenleistung/Bezahlung) (z. B. Fotoshootings oder Fotoworkshops, Verkauf von Waren, Hundeschule, usw.) oder
  • ein Vorhaben, das öffentlich (z. B. durch Zeitung oder soziale Medien) bekannt gegeben wird und jedermann die Möglichkeit hat teilzunehmen (kann auch für Veranstaltungen gelten, die durch einen privaten Verein organisiert werden) oder
  • ein privates Vorhaben mit einem eingeschränkten Teilnehmerkreis, bei dem nicht der Erholungszweck im Vordergrund steht.

Bei einem rein privaten Spaziergang von Erholungssuchenden, bei dem Fotos gemacht werden, wird beispielsweise keine Genehmigung benötigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im Naturschutzgebiet erteilen. Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.

Online Antrag

Für weitere Informationen oder sonstige Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden kann!

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