Bei der „Westruper Heide“ handelt es sich um ein im Landschaftsplan Haltern ausgewiesenes Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die „Westruper Heide" ist das größte Zwergstrauchheidegebiet Westfalens und bietet einigen bedrohten Tierarten den benötigten Lebensraum. Daher ist das Gebiet für den Biotop- und Artenschutz von großer Bedeutung.
Um die Westruper Heide (und andere Naturschutzgebiete) zu schützen, gibt es einige Regelungen im Landschaftsplan Haltern, die unbedingt zu beachten sind! An allen Eingängen zur Westruper Heide befinden sich daher Schilder, die auf die Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet hinweisen.
Bitte beachten Sie diese!
Der komplette Landschaftsplan Haltern ist hier einzusehen. Die in den Naturschutzgebieten wie der „Westruper Heide" geltenden Verbote sind unter Ziffer C. 1.1.1 (ab S. 76) des Landschaftsplanes Haltern aufgeführt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schutzvorschriften. Es ist insbesondere verboten,
Die Nichtbeachtung der Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden kann!
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.