Die Landesregierung hat am 08.01.2019 die neue Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen, die am 23.01.2019 rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ löst die Vorgängerverordnung vom 01.01. 2017 ab.
Auch die neue Verordnung regelt u.a. das Verfahren der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI, die pflegende Angehörigen sowie Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zugutekommen sollen.
Pflegebedürftige Personen können die nach Landesrecht anerkannten Angebote in Anspruch nehmen und die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mit der für sie zuständigen Pflegekasse abrechnen. Für die Inanspruchnahme dieser niedrigschwelligen Leistungen steht ihnen seit dem 01.01.2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können bis zu 40 % des individuell bestehenden Anspruchs auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI umgewandelt werden.
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