Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe ggfls. einen Anspruch auf Schulbegleitung durch eine Integrationshelferin oder einen Integrationshelfer. Die Integrationskraft unterstützt Ihr Kind während der Schulzeit durch Assistenzleistungen, um den Schulbesuch zu ermöglichen. Lerninhalte können ausschließlich durch die Pädagogen der Schule vermittelt werden.
Sie können für Ihr Kind eine Integrationshilfe beantragen, wenn eine wesentliche körperliche und/oder geistige Behinderung vorliegt oder droht. Die Schule hat in einer Stellungnahme den Bedarf Ihres Kindes zu bestätigen und spricht eine entsprechende Empfehlung aus. Im Bedarfsfall wird eine amtsärztliche Stellungnahme veranlasst.