Die Mobilitätshilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Im Kreis Recklinghausen wird diese Leistung in Form von Fahrgutscheinen und Wertmarken gewährt.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Mobilitätshilfe ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe sind, dass das Einkommen und Vermögen nicht die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe übersteigen.