Seit 2008 ist der Kreis Recklinghausen für das Anerkennungsverfahren nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderungen (Schwerbehindertenausweis) der in seinem Gebiet lebenden Menschen zuständig. Organisatorisch wurde hierfür der Fachdienst 59 – Schwerbehindertenangelegenheiten gebildet. Derzeit ist der Fachdienst 59 in einer Außenstelle der Kreisverwaltung untergebracht.
Allgemeine Informationen (Hotline)
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