Ausbildung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes
Welche Einstellungsvoraussetzungen sind von Ihnen zu erfüllen?
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum / zur Beamten*in
- wissenschaftliches Studium des Vermessungswesens an einer Universität, Technischen Hochschule oder an einer anderen gleichstehenden Hochschule, abgeschlossen mit einer Diplomprüfung (Regelstudienzeit mind. 8 Semester)
Das Katasteramt der Kreisverwaltung Recklinghausen ist nach Zuweisung durch die Bezirksregierung Ausbildungsstelle für den Ausbildungsabschnitt 1, Liegenschaftskataster (4½ Monate).
Einstellungstermine:
Einstellungstermin ist der 01. April eines Jahres.
Bewerbungsfrist:
Spätestens 3 ½ Monate vor dem Einstellungstermin sollte die Bewerbung dem für Inneres zuständigen Ministerium vorliegen.
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung zum / zur Regierungsvermessungsreferendar*in dauert 24 Monate
Ausbildungsabschnitte:
- Liegenschaftskataster
- Ländliche Neuordnung
- Landesplanung und Städtebau
- Landesvermessung und Kartografie
- Vertiefung in einem der vorangegangenen
Ausbildungsabschnitte nach Wahl
- Bezirksregierung
Die Ausbildung wird begleitet von Lehrgängen am Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und ggf. am Institut für Städtebau in Berlin.
Ausbildungsziel:
Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst nach Bestehen der großen Staatsprüfung
Vorschriften:
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (AusbildungsVO höherer vermessungstechnischer Dienst - VAPhvD)
- Runderlass des Innenministers vom 24.01.2001 - III C 1 - 2122 (Einstellung und Ausbildung der Regierungsvermessungsreferendare)
Haben Sie noch Fragen?
... dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail!
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Frau Telkemeier
Raum 1.3.28 - 1. Etage
Tel: 0 23 61/53 33 56
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