Das Katasteramt führt in Absprache mit den Schülern*innen und Studenten*innen Praktika durch. Denken sie aber daran, sich frühzeitig zu bewerben, da nur eine begrenzte Anzahl an Praktikumsplätzen besteht.
In der Schulzeit sollen Praktika einen Einblick in mögliche spätere Berufsfelder und Orientierungen geben.
So können bereits die ersten Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern frühzeitig geknüpft werden.
Während des Schulpraktikums sollen erste Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt, und somit auch Entscheidungshilfen für die spätere Berufswahl ermöglicht werden. Die unmittelbare Begegnung mit der Arbeitswelt soll dazu beitragen, Befürchtungen, aber auch Illusionen abzubauen. Praktikanten*innen lernen im Katasteramt das Berufsbild und die Tätigkeiten des Vermessungstechnikers kennen. Anforderungen und erforderliche Fähigkeiten, die der Beruf erfordert, werden in dieser Zeit vermittelt.
Das Praktikum ist eine schulische Veranstaltung. Die gründliche Vor- und Nachbereitung im Unterricht der Schule ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Praktikum.
Während des Praktikums erfolgt die Betreuung durch den jeweiligen Ausbilder am Arbeitsplatz.
Die betreuenden Lehrer halten persönlichen Kontakt mit dem Betrieb.
Praktikanten*innen lernen die unterschiedlichen Anforderungen im Innen- und Außendienst kennen.
Praktikanten*innen lernen fertigen einen Praktikumsbericht, in dem die Beobachtungen und Erfahrungen sowie die Beantwortung von Fragen während des Praktikums verarbeitet werden.
Der Bericht wird mit den Ausbildern durchgesprochen.
Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen sind für uns selbstverständlich.
... dann ruf uns an, schick eine E-Mail oder komm nach Absprache persönlich vorbei und stimme den Praktikumstermin mit uns ab. Wir stehen dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Herr Kossmann
Raum 2.3.12 - 2. Etage
Tel: 0 23 61/53 40 74
ausbildung-kataster@kreis-re.de
Studenten*innen haben in der Regel vor Studienbeginn ein 3-monatiges Grundpraktikum und bis zum Beginn des Hauptstudiums ein weiteres Fachpraktikum zu absolvieren.
Das Nähere regelt die jeweilige Prüfungsordnung. Über die Anrechnung von geleisteten Praktikantenzeiten auf das Grund- bzw. Fachpraktikum entscheidet der jeweils zuständige Bereich der Fachhochschule.
Folgende Inhalte werden im Grundpraktikum vermittelt
Zur Ausbildung von Praktikanten im Vermessungswesen kommen alle Behören, Betriebe und Personen in Betracht, die auch befugt sind Auszubildende für Vermessungstechnik einzustellen.
... dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Herr Kossmann
Raum 2.3.12 - 2. Etage
Tel: 0 23 61/53 40 74
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