Hinweis: Falls für Ihr Fahrzeug bisher noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist der Fahrzeugbrief gebührenpflichtig umzutauschen. Bei finanzierten Fahrzeugen, für die bereits eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt worden ist, reicht die schriftliche Bestätigung der finanzierenden Bank, dass ein Ersatz für die abhanden gekommene Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden darf.
Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Vorsprechen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen.
bei Verlust von Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein, Schildern oder Betriebserlaubnis