Auf schriftlichen Antrag Berechtigter erstellt der Gutachterausschuss Wertgutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke, sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken einschließlich Miet- und Pachtwerte. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) und der Tarifstelle 5 "Amtliche Grundstückswertermittlung" aus der dazugehörigen Anlage Kostentarif (VermWertKostT).
Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
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