Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW nehmen die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr.
Die untere Naturschutzbehörde setzt sich für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein, die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) formuliert sind.