Elektromagnetische Strahlen sind für den Menschen für gewöhnlich nicht wahrnehmbar. Sie treten z. B. beim Verbrauch von Strom, beim Empfang von Radio und Fernsehen und beim Mobiltelefonieren auf. Als mögliche Strahlungsquellen kommen deshalb elektronische und elektrische Anlagen und Geräte aller Art in Frage.
Man unterscheidet zwischen niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern (NF-Felder; 0 bis 100 Kilohertz) und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF-Felder; 110 Kilohertz bis 300 Gigahertz). Die Frequenz entspricht der Anzahl der Schwingungen pro Sekunde und wird in der Maßeinheit Hertz angegeben (1 Kilohertz = 1000 Hertz; 1 Gigahertz = 1 Milliarde Hertz).
NF-Felder kommen überall dort vor, wo elektrische Energie erzeugt, transportiert oder angewendet wird, z. B. bei Stromleitungen (50 Hertz) oder elektrifizierten Verkehrssystemen wie Eisenbahnen (16 2/3 Hertz), während HF-Felder hauptsächlich von Anlagen zur drahtlosen Informationsübertragung wie Fernseh-, Rundfunk- und Mobilfunksendeanlagen ausgehen.
„Elektrosmog“ ist in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in das öffentliche Interesse gerückt, denn es besteht die Besorgnis, dass sich elektromagnetische Felder möglicherweise negativ auf die Gesundheit von Menschen und Tieren auswirken. Daher legt die
26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) zum Schutz der Bevölkerung Immissionsgrenzwerte für elektromagnetische Felder fest.
Zahlreiche Messungen und Untersuchungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Grenzwerte sicher eingehalten und in den meisten Fällen sogar weit unterschritten werden. Da unterhalb der Immissionsgrenzwerte gesundheitsschädigende Wirkungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind, kann von einem ausreichenden Schutz von Mensch und Tier vor elektromagnetischer Strahlung ausgegangen werden.